Ablauf

Einholen der Anordnung
Damit die psychologische Psychotherapie bei einer behandlungsbedürftigen Diagnose von der Grundversicherung übernommen wird, benötigen Sie eine Ärztliche Verordnung (z.B. von ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder Psychiater/Psychiaterin). Wir bitten Sie, eine solche bereits zum Orientierungsgespräch mitzubringen. Das Formular können Sie HIER downloaden.

Erstgespräch/Orientierungsgespräch
Wir laden Sie zu einem ersten unverbindlichen Gespräch ein. Ziel dieses Gesprächs ist es, dass wir uns kennenlernen und wir uns ein erstes Bild davon machen können, was Sie zu uns führt. Im Anschluss können wir entscheiden, ob wir die geeignete Therapie für Sie anbieten können bzw. ob Sie gerne eine Therapie bei uns beginnen möchten.

Diagnostik und Psychoedukation
Zu Beginn führen wir eine diagnostische Abklärung durch und prüfen, ob eine Therapie bei Ihnen indiziert ist respektive welche Therapieform geeignet ist. Sie erhalten Informationen zu Ihrem Krankheitsbild und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Therapiephase
Unser therapeutisches Vorgehen schneiden wir individuell auf Sie zu. Uns ist dabei wichtig, dass Sie das Vorgehen verstehen und damit einverstanden sind. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 60 bis 75 Minuten.
Die Behandlung beschränkt sich nicht nur auf die regelmässigen Sitzungen, sondern findet ganz wesentlich auch im Alltag statt anhand von „Hausaufgaben“ wie Selbstbeobachtungsübungen oder Erproben von neuen Verhaltensweisen. Unsere Therapierichtungen verlangen also eine starke aktive Beteiligung von Ihnen.

Abschlussphase
In der Abschlussphase schleichen wir die Therapie langsam aus und reduzieren die Anzahl der Termine, sofern keine chronische Erkrankung vorliegt. Wir schauen gemeinsam auf die Therapie zurück, wiederholen die wichtigsten Inhalte und besprechen den Umgang mit schwierigen Situationen, die in der Zukunft auf Sie zukommen können. Ausserdem bieten wir gegebenenfalls Auffrischungssitzungen an.